Anwalt für Reiserecht

Im Reisevertragsrecht geht es im Wesentlichen um die Beratung bei nicht zur Zufriedenheit des Kunden verlaufenen Pauschalreisen.

Klassischerweise sind hier Reisen mit Transport (Bahn, Bus, Flug etc.) und Unterkunft (Hotel, Pension, Ferienhaus etc.) gemeint. Typische Problemfelder im Reisevertragsrecht sind Mängel sowie deren Abhilfe samt Geltendmachung der dem Reisenden zustehenden Reisepreisminderung. Interessant für die Reisenden sind darüber hinaus Schadensersatzansprüche, insbesondere der Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit. Neben den Ansprüchen aus dem Pauschalreiserecht stehen Fluggästen bei Nichtbeförderung oder Flugverspätung nach der EU-Fluggastrechteverordnung unter Umständen Schadensersatzansprüche von bis zu 600,00 € pro Fluggast zu. Auch wenn Sie keine Pauschalreise gebucht haben, lohnt es sich daher, sich bei Flugannullierung oder Flugverspätung an uns zu wenden, um diese Ansprüche geltend zu machen.

Vom Reiserecht umfasst sind unter anderem:

  • Reisemangel und Abhilfe
  • Minderung des Reisepreises
  • Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit
  • Kündigung wegen höherer Gewalt
  • Ansprüche nach der Fluggastrechtverordnung EG Nr. 261/2004 (Schadensersatz wegen Nichtbeförderung/Annullierung/Verspätung

 

Zögern Sie nicht, unsere Beratung in Anspruch zu nehmen. 

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