Anwalt für Reiserecht

Im Reisevertragsrecht geht es im Wesentlichen um die Beratung bei nicht zur Zufriedenheit des Kunden verlaufenen Pauschalreisen.

Klassischerweise sind hier Reisen mit Transport (Bahn, Bus, Flug etc.) und Unterkunft (Hotel, Pension, Ferienhaus etc.) gemeint. Typische Problemfelder im Reisevertragsrecht sind Mängel sowie deren Abhilfe samt Geltendmachung der dem Reisenden zustehenden Reisepreisminderung. Interessant für die Reisenden sind darüber hinaus Schadensersatzansprüche, insbesondere der Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit. Bei sämtlichen Ansprüchen ist die gesetzlich vorgesehene Ausschlussfrist zur Geltendmachung der Ansprüche von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Reiseende zu beachten, so dass ein schnelles Handeln erforderlich ist.

Vom Reiserecht umfasst sind unter anderem:

  • Reisemangel und Abhilfe
  • Minderung des Reisepreises
  • Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit
  • Ausschlussfrist 1 Monat
  • Kündigung wegen höherer Gewalt
  • Ansprüche nach der Fluggastrechtverordnung EG Nr. 261/2004 (Schadensersatz wegen Nichtbeförderung/Annullierung/Verspätung

Zögern Sie nicht, unsere Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein schnelles Handeln ist allein aufgrund der 1-monatigen Ausschlussfrist nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende notwendig.

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