Das Arbeitsstrafrecht ist ein höchst komplexes Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Dies liegt vor allem an der Überschneidung der unterschiedlichen Rechtsgebiete. Die Verteidigung in diesen Fällen setzt neben der strafrechtlichen Expertise auch umfassende Kenntnisse im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht voraus. Rechtsanwalt Schumacher als Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht wie auch Rechtsanwältin Albertz als Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht verfügen über diese notwendigen Kompetenzen. Bei Fragen des Arbeitsrechts können Sie auf die Expertise der Rechtsanwälte Schlüter und Ditscher in ihrer Kanzlei zurückgreifen, die beide Fachanwälte für Arbeitsrecht sind.

Rechtsanwalt Schumacher verteidigt in einer Vielzahl von Verfahren wegen des Verdachts der Scheinselbstständigkeit oder der sogenannten Schwarzarbeit (§§ 266a StGB, 370 AO). Diese Vorschriften wenden sich in erster Linie an die Arbeitgeber, sodass auch von Arbeitgeberstrafrecht gesprochen wird.

Das Arbeitsstrafrecht beschäftigt sich mit strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dabei werden Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften geahndet.

Typische Verstöße, die unter das Arbeitsstrafrecht fallen können, umfassen:

  1. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung: Das Arbeitsstrafrecht befasst sich mit illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern und Schwarzarbeit, bei der keine oder falsche Sozialabgaben gezahlt werden.
  2. Lohn- und Sozialversicherungsbetrug: Wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer betrügerische Handlungen vornehmen, um Sozialversicherungsbeiträge zu hinterziehen oder unzulässige Leistungen zu erhalten, kann dies strafrechtlich verfolgt werden.
  3. Illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeit: Auch Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.
  4. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz: Das Arbeitsstrafrecht kann auch Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und andere arbeitsrechtliche Vorschriften in Bezug auf die Entlohnung ahnden.
  5. Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften: Wenn Arbeitgeber Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften nicht einhalten und dadurch die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gefährdet wird, können strafrechtliche Konsequenzen drohen.
  6. Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz: Strafrechtliche Bestimmungen können in einigen Fällen auch auf schwerwiegende Fälle von Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz angewendet werden.

Arbeitsstraftaten sind in verschiedenen Gesetzbüchern geregelt, wie dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und anderen speziellen arbeitsrechtlichen Regelungen.

Es ist von großer Bedeutung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die geltenden Arbeitsgesetze einhalten, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei Unsicherheiten oder Verdachtsmomenten ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Rat von einem spezialisierten Fachanwalt einzuholen.

Wir unterstützen Sie in jedem Stadium des Verfahrens – ab Beginn einer Ermittlungsmaßnahme der Zollbehörden bis zum Abschluss des Strafverfahrens. Daneben bieten wir Unterstützung in den bei den Sozialversicherungsträgern laufenden Beitragsverfahren sowie im Zusammenhang mit der Nachforderung von Lohnsteuern durch das Finanzamt.

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