Anwalt für Wohnungseigentumsrecht

Anwalt für Wohnungseigentumsrecht

Wohnungs- und/oder Teileigentümer bilden einen rechtsfähigen Verband.

Sowohl dieser als auch die Wohnungseigentümer selbst sind Träger von Rechten und Pflichten im Verhältnis untereinander sowie im Verhältnis zu außenstehenden Dritte. Die Grundlage der Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander bilden die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung. Was die Wohnungseigentümer im Rahmen gemeinschaftlicher Verwaltung regeln können und wie sie es regeln wollen, ergibt sich im Wesentlichen aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst u. a.:

–    Beschlussfassung, Vollmacht, Vertretung
–    Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
–    Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht
–    Wohnungseigentümerversammlung, Verwalterbestellung und –vertrag
–    Wohngeldabrechnung und Wirtschaftsplan
–    Wohnungseigentum, Gemeinschafts- und Sondereigentum, Sondernutzungsrechte

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