
Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Davon sind auch Ärzte in Krankenhäusern, Arztpraxen und Gesundheitszentren nicht gefeit.
Ob und wann ein ärztliches Handeln oder Unterlassen eine ärztliche Haftung bei Misserfolgen, Komplikationen etc. ärztlicher Eingriffe oder sonstiger Behandlungen auslöst, kann häufig weder der Arzt noch der medizinische Laie beurteilen angesichts der Komplexität gerade dieser Rechtsmaterie.
Das Arzthaftungsrecht umfasst unter anderem: