Anwälte für Arbeitsrecht

Ein Anwalt bietet Orientierung und Hilfe im Arbeitsrecht

Ein Großteil der Menschen in Deutschland verdient sein Geld als Arbeitnehmer in einem Unternehmen. Die Rechte und Pflichten, denen der Beschäftigte dabei unterliegt, werden durch das Arbeitsrecht geregelt. Auch den Arbeitgeber treffen verschiedene Pflichten, genauso wie er gegenüber dem Arbeitnehmer bestimmte Rechte geltend machen kann. Wie der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer genau ausgestaltet wird und wer was tun darf oder muss, regelt dabei das Arbeitsrecht. Dieses Rechtsgebiet untergliedert sich in Deutschland in das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Während das Individualarbeitsrecht ganz konkret das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmt, sind im Kollektivarbeitsrecht Beziehungen zwischen den Tarifparteien, also etwa zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sowie die Beziehungen zum Betriebsrat geregelt. Auf betrieblicher Ebene ist in den meisten Fällen das Individualrecht von Bedeutung. Im Streitfall sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einen Anwalt hinzuziehen.

Das regelt der Arbeitsvertrag

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag bzw. einen Anstellungsvertrag unterschreiben, dann gehen Sie ein sogenanntes privatrechtliches Schuldverhältnis über die Erbringung einer Leistung gegen ein Entgelt ein, so die juristische Formulierung. Der Arbeitsvertrag steht dabei aber nicht für sich allein, sondern ist in eine Reihe weiterer Gesetze und tariflicher Vereinbarungen eingebunden. Dazu gehören vor allem Tarifverträge, das nationale Arbeitsrecht, aber auch Verordnungen auf der Ebene der EU.

Der Arbeitsvertrag darf dabei nicht gegen diese Regelungen verstoßen. In diesem Rahmen haben die Vertragspartner aber auch eine gewisse Freiheit für die Ausgestaltung. Prinzipiell gilt für den Arbeitsvertrag, dass dieser ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber begründet.

So können Sie als Arbeitnehmer nicht frei darüber entscheiden, wann und wo Sie Ihrer Arbeit nachgehen. Der Arbeitgeber ist durch sein Weisungsrecht berechtigt, Sie in die Arbeitsorganisation einzugliedern. Auch Inhalt und Art und Weise der Durchführung der Arbeit können durch den Arbeitgeber vorgegeben werden. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung eines Lohns. Dass es dabei zu Interessensgegensätzen und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartner kommen kann, liegt fast schon auf der Hand. In einigen Fällen ist es deshalb durchaus ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen.

In diesen Fällen können Anwälte dem Arbeitnehmer helfen

Die meisten Streitfälle entstehen erfahrungsgemäß am Ende eines Arbeitsverhältnisses, vor allem dann, wenn Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen. Gerade deshalb sollte aber bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses besonders genau hingeschaut werden und unter Umständen auch bereits in dieser Phase ein Anwalt einbezogen werden. Es ist wichtig, einen Arbeitsvertrag vor der Unterschrift genau zu prüfen. Zwar bieten Unternehmen in der Regel Standardverträge an, die nur sehr eingeschränkt verändert werden können. Wichtige Punkte, die unter Umständen jedoch noch einmal verhandelt werden können, sind etwa Weiterbildungsmöglichkeiten, zusätzliche Lohnbestandteile wie etwa die Nutzung eines Dienstwagens. Tatsächlich Hilfe durch einen Anwalt benötigen Sie aber, wenn es zu Streitigkeiten über den Vertragsinhalt und dessen Auslegung kommt. Regelmäßig zu Streitigkeiten kommt es dabei in Bezug auf die konkrete Ausübung der Tätigkeit. Sind Sie etwa nicht mit den Tätigkeiten einverstanden, die Ihnen im Betrieb zugewiesen werden und stimmen diese auch nicht mit den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag überein, kann dies ein Fall für den Anwalt sein. Weitere Bereiche sind Urlaubsregelungen oder die Einordnung in eine bestimmte Gehaltsgruppe. Auch hier können wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht Orientierung und Unterstützung bieten.

Wichtig ist ein anwaltlicher Beistand aber vor allem im Rahmen einer Kündigung. Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung, dann können Sie entweder dagegen vorgehen oder aber zumindest bessere Bedingungen für diese Kündigung erwirken. Dies kann etwa in einer längeren Kündigungsfrist, in einer (höheren) Abfindung oder in einem möglichst guten Zeugnis bestehen. Nicht immer ist dafür eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich. Häufig reicht es aus, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Vorher sollten Sie sich aber unbedingt Beistand durch einen Anwalt einholen.

Unsere Hilfe für Arbeitnehmer auf einen Blick:

  • Arbeitsverträge, Beratung vor Vertragsabschluss, Überprüfung des bestehenden Arbeitsvertrages
  • Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sonderzuwendungen
  • Kündigungsschutzklage, Abfindungsvergleiche
  • Versetzungen/ Direktionsrecht
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Abfindungsregelungen, Freistellung und Zwischenverdienst, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Zeugnisstreitigkeiten
  • Abmahnung
  • Mobbing/ Diskriminierung i.S.d. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
  • Mutterschutz/Elternzeit

Im Arbeitsrecht laufen häufig sehr kurze Fristen, z.B. 3 Wochen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Daher ist häufig eine zeitnahe Beratung erforderlich, für die wir Ihnen gerne zur Verfügung stehen.

In diesen Fällen können Anwälte dem Arbeitgeber helfen

Häufiger noch als der Arbeitnehmer ist man als Arbeitgeber auf die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt angewiesen. Während große Unternehmen eine Personalabteilung unterhalten, die sich um die juristisch korrekte Gestaltung von Arbeitsverträgen kümmert, wird diese Aufgabe in kleineren Unternehmen eher nebenbei erledigt. Dabei kann es immer wieder zu Fehlern und Versäumnissen bei der Vertragserstellung kommen, die es im Ernstfall schwierig machen, sich gegen klagende Arbeitnehmer vor Gericht durchzusetzen. Die Streitfälle sind häufig die gleichen, wie auch aus Sicht der Arbeitnehmer. Häufig kommt es zu Streitigkeiten bei Formulierungen im Arbeitszeugnis. Auch Arbeitgeber sollten allerdings nicht sofort den Weg den gerichtlichen Weg wählen , sondern das Gespräch suchen und sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Eine bestmögliche Rechtssicherheit ist dabei allerdings eine zentrale Voraussetzung. Dafür sorgen wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Unsere Hilfe für Arbeitgeber auf einen Blick:

  • Entwurf von Arbeitsverträgen jeder Art, z.B. Vollzeit/Teilzeit, befristet/unbefristet, leitende Angestellte, Geschäftsführer
  • Gestaltung von Dienstwagenregelungen
  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Verhandeln und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Beratung und Vertretung bei besonderem Kündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte Menschen, Betriebsräte)
  • Beratung und Vertretung bei Massenentlassung, Rationalisierung und Auslagerung einzelner Geschäftszweige
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat, Zustimmungsersetzungsverfahren, Einigungsstellenverfahren
    Betriebsvereinbarungen (z.B. Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen)
  • Interessenausgleich/Sozialplan

Wir unterstützen unsere Mandanten  im innerbetrieblichen Bereich und bei Konflikten mit Dritten – wie anderen Unternehmen oder Gewerkschaften.

Fazit – Viel Konfliktpotential im Arbeitsrecht

Was der Arbeitnehmer im Unternehmen zu tun hat, wann und wo er seiner Arbeit nachgehen muss und was er dafür an Lohn erhält, das regelt vor allem der Arbeitsvertrag. Dieser muss aber in Einklang mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften stehen und regelmäßig angepasst werden. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Vertrages kommt, können wir als Anwälte die Rechtslage genauestens erklären. Sowohl aus Sicht der Arbeitgeber als auch des Arbeitnehmers können wir auch bei der Entscheidung helfen, ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll ist oder ob ein Richter entscheiden sollte.

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Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

1. Was sind meine Rechte als Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung?

Zunächst bedarf die Kündigung der Schriftform, damit sie überhaupt wirksam ist. Eine mündliche Kündigung genügt nicht. Der Arbeitgeber muss bei Ausspruch der Kündigung die für das Arbeitsverhältnis geltende Kündigungsfrist, die sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Gesetz oder einem Tarifvertrag ergeben kann, einhalten. Sofern der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen möchte, muss er innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.

2. Wann ist eine Abmahnung wirksam und wie wehre ich mich dagegen?

Eine Abmahnung dient dazu, eine Pflichtverletzung (ein Fehlverhalten) des Arbeitnehmers zu rügen, den Arbeitnehmer zu warnen und ihm die Möglichkeit zur Verhaltensänderung zu geben. Dementsprechend muss die Abmahnung zum einen eine Rügefunktion erfüllen, somit konkret den Vertragspflichtverstoß beschreiben, zum anderen die Warnfunktion, so dass dem Arbeitnehmer vor Augen geführt wird, dass weitere Pflichtverletzungen zu einer Kündigung führen können und der Arbeitnehmer muss zur Verhaltensänderung aufgefordert werden.

Eine Abmahnung kann arbeitsgerichtlich überprüft werden. Gegebenenfalls genügt es auch, eine Gegendarstellung zu verfassen. Die Einzelheiten sollten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprochen werden.

3. Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Bei Erhalt einer Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eingereicht werden. Im Regelfall bestimmt das Arbeitsgericht dann innerhalb von 4-6 Wochen einen Gütetermin, in dem eine Einigung (Abfindung) angestrebt wird. Sollte eine derartige Einigung im Gütetermin nicht erfolgen, so wird einige Monate später ein so genannter Kammertermin anberaumt, in welchem dann über die Wirksamkeit der Kündigung verhandelt wird.

4. Welche Fristen gelten bei Erhalt einer Kündigung?

Wichtig ist, dass innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben worden ist. Andernfalls gilt die Kündigung als wirksam.

5. Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige, schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. In einem Aufhebungsvertrag werden üblicherweise Dinge, wie die vorzeitige Beendigung, die unwiderrufliche oder widerrufliche Freistellung sowie die Zahlung einer Abfindung geregelt.

6. Wann habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Es gibt im deutschen Arbeitsrecht keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung. Eine derartige Abfindung ergibt sich meistens aus einem Sozialplan, einem Tarifvertrag sowie einem gerichtlichen Vergleich oder einem Aufhebungsvertrag. Zugleich kann sich eine Abfindung für den Fall ergeben, dass eine betriebsbedingte Kündigung nach § 1 a KSchG (Kündigungsschutzgesetz) ausgesprochen worden ist.

7. Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?

Bei Mobbing am Arbeitsplatz sollte man zeitnah alle Vorfälle detailliert dokumentieren, somit Datum, Uhrzeit, Zeugen und Inhalt vermerken. Zudem sollte man das Gespräch mit dem Betriebsrat, dem Vorgesetzten oder einer Vertrauensperson suchen. Sollte das Mobbing am Arbeitsplatz zu gesundheitlichen Problemen führen, so sollte man unverzüglich einen Arzt aufsuchen und sich rechtlichen Beistand suchen.

8. Welche Rechte habe ich bei Überstunden?

Bei geleisteten Überstunden kommt sowohl eine Vergütung, als auch ein Freizeitausgleich in Betracht. Wichtig ist, dass Überstunden angeordnet sein müssen. Arbeitnehmer sollten sämtliche geleisteten Überstunden möglichst detailliert aufzeichnen, um im Streitfall sowohl das Ableisten der Überstunden als auch die Anordnung bzw. Duldung im Einzelnen darlegen zu können.

9. Was gilt bei befristeten Arbeitsverträgen?

Befristete Arbeitsverträge müssen vor Arbeitsbeginn schriftlich gemäß § 14 TzBfG (Teilzeitbefristungsgesetz) unterzeichnet werden. Ohne Sachgrund ist eine Befristung für maximal 2 Jahre zulässig, wobei bis zu 3x verlängert werden kann. Mit Sachgrund ist eine Befristung zeitlich unbegrenzt möglich. Ordentliche Kündigungen sind bei befristeten Arbeitsverhältnissen üblicherweise ausgeschlossen.

10. Wie setze ich meinen Urlaubsanspruch durch?

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf bezahlten Erholungserlaub. Der Urlaub sollte im Vorfeld beim Arbeitgeber beantragt und nach Genehmigung genommen werden. Sollte eine Genehmigung verweigert werden, so ist von einem eigenmächtigen Beginn des Urlaubs abzuraten. Der Arbeitnehmer sollte arbeitsgerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und eine entsprechende Feststellungsklage erheben.

Unsere weiteren Tätigkeitsschwerpunkte