
Architekten, Bauingenieure und andere Fachingenieure tragen ein hohes Haftungsrisiko.
Was, wenn sich Ihre Planung als in der Praxis nicht tauglich für den beabsichtigten Zweck erweisen, Wasser im Keller oder Bau außerhalb der außerhalb der zulässigen Baugrenzen steht?
Das Architektenrecht umfasst u. a.: