Kai Wohlschläger

Notar
Fachanwalt für Strafrecht
Bankkaufmann

Rechtsanwalt seit 1999, Notar seit 2015

Nach einer Berufsausbildung zum Bankkaufmann, Studium und Tätigkeit bei einer deutschen Großbank ist Herr Wohlschläger seit 1999 als Rechtsanwalt und seit 2015 gleichzeitig als Notar niedergelassen.

Neben der Tätigkeit als Notar sind seine anwaltlichen Schwerpunkte das Grundstücksrecht, das Bankrecht, das Erbrecht sowie das Strafrecht, insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht.

Tätigkeitsbereiche

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung

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