Anwalt für Erbrecht

Anwaltliche und notarielle Vorsorge und Beratung sind wichtiger denn je.

Wachsender Wohlstand, neue familiäre Strukturen (Patchworkfamilien), die Regelung von Unternehmensnachfolgen, erbschaftssteuerliche Fragen und vieles mehr geben Veranlassung, sich um vorteilhafte Vermögensregelungen unter Lebenden oder auch für den Todesfall Gedanken zu machen. Unglücklich formulierte oder fehlende Testamente oder Erbverträge führen in vielen Fällen zu vom Erblasser nicht gewollten Konsequenzen zu Streit unter Erben und Pflichtteilsberechtigte.

Das Erbrecht umfasst u. a.

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Beratung von Erben und Pflichtteilsberechtigten nach einem Erbfall
  • Beantragung von Erbscheinen
  • Erbausschlagungen etc. in den Fällen überschuldeter Nachlässe
  • Grundbuchberichtungen nach dem Tod des bisherigen Eigentümers

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