Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Neben die unternehmerischen Risiken ist in den vergangenen Jahrzehnten auch ein strafrechtliches Risiko wirtschaftlicher Tätigkeit getreten. Der ungebetene Besuch des Staatsanwalts ist im Wirtschaftsleben alltägliche Realität geworden.

Die weiterhin stetig zunehmende Normierung des Wirtschaftslebens mit Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeiten, lässt auch die Risiken stetig ansteigen. Diese Entwicklung begleitet schon längere Zeit zurückliegende Einrichtung von Wirtschaftsabteilungen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämtern. Jüngere Entwicklungen gehen dahin, die strafrechtliche Haftung für Unternehmen auszuweiten und wirtschaftsstrafrechtliche Regelungen über nationale Grenzen hinaus zu verankern.

In besonders gelagerten Fällen, kann Rechtsanwalt Schumacher darüber hinaus auf gute Kontakte zu renommierten Zivilkanzleien zurückgreifen, die übers Spezialwissen im Wirtschaftsrecht, der Betriebswirtschaftslehre und anderen wirtschaftlichen Spezialdisziplinen aufweisen.Im Wirtschaftsstrafverfahren berät und verteidigt Rechtsanwalt Schumacher bei folgenden Tatvorwürfen:

  • Straftaten gegen das Vermögen
  • Betrug
  • Untreue
  • Subventionsbetrug
  • Geldwäsche

Arbeitsstrafrecht

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • Lohndumping
  • Illegale Beschäftigung
  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung und –entsendung
  • Verletzung der Sofortmeldepflicht
  • Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände nach dem SchwarzArbGZoll

Korruptionsdelikte

  • Bestechung von Amtsträgern
  • Bestechung im geschäftlichen Verkehr

Medizinstrafrecht

  • Abrechnungsbetrug
  • Arzneimittelstrafrecht

Insolvenzstraftaten

  • Insolvenzverschleppung
  • Bankrott
  • Verletzung der Buchführungspflicht
  • Gläubiger-/Schuldnerbegünstigung
  •  

Außenwirtschaftsstrafrecht

  • Embargoverstöße
  • Bannbruch
  • Schmuggel
  • Verstoß gegen Anzeigepflichten (Bargeldkontrolle)

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