Ihre Anwälte für Corona-Strafrecht / Pandemie-Strafrecht

Sie suchen einen Anwalt mit dem Schwerpunkt Pandemie-Strafrecht – wir sind für Sie da!

Durch die Corona-Pandemie werden die Bürger mit bislang kaum praxisrelevanten Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbeständen konfrontiert. Es kommt aber auch zu klassischen strafrechtlichen Fragestellungen im Bereich der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte.

Die Strafverteidigung muss ihren Fokus auf unterschiedliche Aspekte des materiellen Strafrechts, speziellen pandemischen Bezug und auch des Ordnungswidrigkeitsrechts richten. Rechtsanwalt Schumacher hat sich mit den vorgenannten rechtlichen Problemen beschäftigt und wird Sie bei Vorwürfen dieser Art verteidigen.

Wo der Staat Mittel auskehrt, entstehen Missbrauchsrisiken. Erste Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges sind bereits eingeleitet worden. Die Corona-Pandemie wird auch einschneidende Folgen für die Wirtschaft haben, wobei zu befürchten ist, dass es zu massenhaften Unternehmensinsolvenzen kommen kann. Der Gesetzgeber reagierte frühzeitig mit dem Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz, mit den u. a. die Fortführung von Unternehmen ermöglicht und erleichtert werden sollte, die in Folge der Pandemie insolvent geworden sind oder wirtschaftliche Schwierigkeiten haben.

Rechtsanwalt Schumacher hat sich schwerpunktmäßig mit den Fragen des Betruges, als auch des Insolvenzstrafrechts beschäftigt und wird Sie bei Vorwürfen dieser Art professionell verteidigen können.

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Corona-Strafrecht / Pandemie-Strafrecht - FAQ

Was ist Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfen?

Falsche oder unvollständige Angaben bei Beantragung von Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder Neustarthilfen erfüllen den Tatbestand des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB). Schon Leichtfertigkeit ist bußgeldbewehrt.

Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren.

Welche Konstellationen sind besonders strafrechtlich relevant?

Häufig sind: Antragsstellung trotz fehlender Antragsberechtigung, falsche Angaben zu Liquiditätsengpässen oder Umsatzeinbrüchen, doppelte Beantragung in mehreren Bundesländern, fingierte Angaben zur Mitarbeiterzahl.

Bewilligungsbehörden gleichen Daten inzwischen umfangreich ab.

Was tun bei Rückforderungsbescheid für Soforthilfe?

Rückforderungsbescheide sollten umgehend geprüft und – bei rechtmäßiger Inanspruchnahme – mit Widerspruch und ggf. Klage angegriffen werden. Parallel ist auf strafrechtliche Risiken zu achten.

Wir prüfen den Bescheid sorgfältig und koordinieren strafrechtliche Verteidigung.

Was tun bei einer Anhörung der Staatsanwaltschaft im Subventionsbetrugsfall?

Wichtig: keine Aussagen zur Sache vor Akteneinsicht, sofortige Mandatierung eines Strafverteidigers, Sicherung relevanter Unterlagen, Prüfung möglicher Rückzahlung und Wiedergutmachung.

Aktive Wiedergutmachung kann strafmildernd wirken oder zu Verfahrenseinstellungen führen.

Welche Strafen drohen bei der Verwendung gefälschter Impfausweise?

Die Verwendung gefälschter Impfausweise ist strafbar als Urkundenfälschung (§ 267 StGB) sowie nach §§ 277 ff. StGB. Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Auch der Erwerb oder das Anbieten gefälschter Impfausweise ist strafbar.

Welche Folgen haben gefälschte Test-Zertifikate?

Die Vorlage falscher Test-Zertifikate erfüllt regelmäßig den Tatbestand der Urkundenfälschung sowie ggf. § 75a IfSG. Auch der gewerbliche Vertrieb ist strafbar.

Bei Tatbeteiligung von Apotheken oder Arztpraxen drohen zusätzlich berufs- und gewerberechtliche Folgen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen Maskenpflicht oder Quarantäneanordnungen?

Verstöße gegen Maskenpflicht oder Quarantäneanordnungen sind in der Regel Ordnungswidrigkeiten nach IfSG mit Bußgeldern; bei vorsätzlicher Verbreitung von Infektionskrankheiten kommen straftatbestandliche Folgen in Betracht.

Wir prüfen Bescheide auf Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit.

Sind Impfärztinnen oder Impfärzte strafrechtlich besonders gefährdet?

Falsche Bescheinigungen, „Gefälligkeitsimpfungen“ oder fehlerhafte Aufklärung können straf-, berufs- und versicherungsrechtliche Folgen haben. Strafmilderung durch geständige Mitwirkung und Wiedergutmachung ist möglich.

Wir verteidigen Mediziner und beraten zu berufsrechtlichen Folgen.

Wie laufen pandemiebezogene Strafverfahren typischerweise ab?

Verfahren werden häufig von spezialisierten Stellen geführt (z. B. Schwerpunktstaatsanwaltschaften). Beweismittel sind oft umfangreich (Antragsdaten, IT-Auswertungen, Bewilligungsunterlagen).

Eine sorgfältige Akteneinsicht und Sachverhaltsanalyse ist Grundlage der Verteidigung.

Welche Strategien gibt es zur Verteidigung im Subventionsbetrug?

Strategien reichen von Bestreitung der Tathandlung über Bestreitung des Vorsatzes bis zu aktiver Wiedergutmachung. Wesentlich sind die korrekte Bewertung der Antragsvoraussetzungen und der Liquiditätsdaten.

Wir entwickeln Strategien individuell und prozesstaktisch.

Wie wirkt eine Rückzahlung der Soforthilfe?

Eine vollständige Rückzahlung wirkt strafmildernd und kann zur Verfahrenseinstellung gegen Auflage (§ 153a StPO) führen. Sie ersetzt jedoch keine Selbstanzeige und beendet nicht automatisch das Strafverfahren.

Wir koordinieren Rückzahlung und Verteidigung optimal.

Welche Rolle spielen Steuer- und Sozialversicherungsfolgen?

Soforthilfen sind in der Regel steuerpflichtig; Rückforderungen wirken sich steuerlich aus. Auch sozialversicherungsrechtliche Folgen (Beiträge, Bemessungsgrundlagen) sind zu prüfen.

Wir koordinieren mit Steuerberatern und Sozialrechtlern.

Welche Verjährung gilt für pandemiebezogene Straftaten?

Die Verjährung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften (regelmäßig fünf Jahre, in besonders schweren Fällen länger). Hemmungs- und Unterbrechungstatbestände können die Frist erheblich verlängern.

Auch bei vermeintlich „alten“ Vorgängen besteht häufig noch Verfolgungsrisiko.

Hinweis: Diese Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall vereinbaren Sie gerne ein Erstberatungsgespräch in unserer Kanzlei.

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