Ihre Anwälte für Mietrecht

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Das Mietrecht hat viele Facetten

Die Überlassung einer Sache für den privaten oder auch gewerblichen Gebrauch gegen ein Entgelt wird in Deutschland auch als mieten bzw. vermieten bezeichnet. Vermietet werden können sowohl bewegliche als auch unbewegliche Gegenstände. Objekte, die regelmäßig vermietet werden, sind etwa Autos, technische Geräte oder Wohnungen. Daneben können aber auch Hauswände als Werbeflächen vermietet werden. Wenn jedoch im Allgemeinen vom Mietrecht die Rede ist, geht es um die Vermietung von Wohnraum. Wie die Vermietung dabei konkret gestaltet wird, regelt der Mietvertrag. Der Mietvertrag muss sich im Einklang mit dem gültigen Mietrecht befinden. Das Mietrecht selber wird in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragraphen 535 bis 580 a BGB geregelt. Aus dem Mietrecht gehen sowohl für Mieter als auch für Vermieter unterschiedliche Rechte und Pflichten hervor, auf die wir zunächst kurz eingehen möchten. Im Anschluss möchten wir einige Bereiche und Besonderheiten vorstellen, auf die Sie im Zusammenhang mit Vermietungen stoßen können. In vielen Fällen sind Sie dabei gut beraten, wenn Sie sich Hilfe von einem Anwalt mit dem Spezialgebiet Mietrecht holen.

Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern

Das Mietrecht mit bzw. der Mietvertrag regelt, was die beiden Vertragspartner im Rahmen des Mietvertrages dürfen und wozu diese verpflichtet sind. Dafür gibt es einen rechtlichen Rahmen, der auch durch den Mietvertrag nicht verlassen werden darf. Der Vermieter ist entsprechend dem in Deutschland geltenden Mietrecht vor allem dazu verpflichtet die Mietsache, also in diesem Fall die Wohnung oder auch das Haus in einem Zustand zu überlassen, der im Vertrag festgehalten ist. Bei einer Wohnung muss das Gebäude also gewissen Mindestanforderungen entsprechen. Bei einem Schuppen oder einer Garage sind die Anforderungen natürlich geringer. Prinzipiell hat der Vermieter auch die Kosten zu tragen, die mit der Mietsache verbunden sind, also etwa Reparaturen oder Steuern. In der Praxis werden einzelne Kosten dann aber auf die Miete umgelegt. Vor allem muss aber die Nutzbarkeit gegeben sein. Ist dies etwa durch bauliche Einschränkungen oder auch fehlende behördliche Genehmigungen nicht gegeben, verliert der Vermieter auch den Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Gegenleistung, die Mietzinszahlung.
Kann die Wohnung als Mietsache aber normal genutzt werden, besteht die wichtigste Verpflichtung seitens des Mieters in der Entrichtung des vertraglich vereinbarten Mietzinses. Sowohl die Höhe der Miete als auch der Zeitpunkt, an dem die Zahlung erfolgen muss, wird im Mietvertrag festgelegt. Daneben ist der Mieter laut Mietvertrag verpflichtet, das Mietobjekt nach Ende des Mietverhältnisses zurückzugeben. Mängel oder Schäden an der Mietsache müssen auf jeden Fall angezeigt und unter Umständen auch ersetzt werden. Gerade um den letzten Punkt entzündet sich häufig ein Streit zwischen Mieter und Vermieter. Darüber hinaus bieten Mietverhältnisse regelmäßig Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen. Auf die wichtigsten Punkte, bei denen auch Unterstützung durch einen Anwalt notwendig werden kann, möchten wir nun eingehen.

Mietverhältnisse bieten regelmäßig Konfliktpotential

Insbesondere Abschluss und Kündigung von Mietverträgen sind heikle Punkte. Bei einem Abschluss werden Nutzungsrechte sowie die Miethöhe festgelegt. Klassische Wohnraummietverträge schließen dabei eine gewerbliche Nutzung des Gebäudes bzw. der Wohnung aus. Gehen die Mieter trotzdem einem Gewerbe nach, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für eine vorrangig gewerbliche Nutzung sollte ein Gewerberaummietvertag abgeschlossen werden.
Häufig verlangen Vermieter eine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution. Wird die Herausgabe der Kaution nach der Kündigung verweigert, kommt es regelmäßig zum Streit. Werden Mieter in einem bestehenden Mietverhältnis gekündigt, dann sind diese damit häufig nicht einverstanden. Und längst nicht immer steht die Kündigung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften sowie der einschlägigen Rechtsprechung. Konkret ist die Kündigung einer Wohnung durch den Vermieter an strenge Voraussetzungen, wie etwa das Vorliegen von Eigenbedarf gebunden. Ob die Kündigung rechtens ist, können wir als Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht für Sie prüfen.
Neben der eigentlichen Miete, die für die Nutzung der Wohnung fällig wird, wird im Mietvertrag in aller Regel auch die Umlage der Betriebskosten vereinbart. Dabei gibt es unterschiedliche Abrechnungsmodelle, die sich entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch unterschiedlich auf die Kosten auswirken können. Welches Modell am besten ist, kann im Zweifelsfall ein Anwalt für Mietrecht erklären. Auch die Abrechnung der Nebenkosten sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden.
Mieterhöhungen gehören zum Leben eines Mieters leider dazu. Doch längst nicht immer bewegt sich eine solche Erhöhung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Wir als Fachanwälte können Ihnen erklären, ob Sie die Mieterhöhung akzeptieren müssen, oder ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen. Stellen Sie Mängel an der Wohnung fest, dann haben Sie in der Regel ein Recht auf eine Mietminderung. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Sie Schimmel feststellen, die Heizung nicht richtig funktioniert oder Baumaßnahmen die Wohnqualität erheblich einschränken. Ob Ihnen eine Minderung zusteht und wie hoch diese angesetzt werden kann, können wir Ihnen als Anwälte für Mietrecht ebenfalls genau aufzeigen.
Wenn Sie sich für lange Zeit in eine Wohnung einmieten, dann bleibt es nicht aus, dass Abnutzungserscheinungen auftreten und auch Beschädigungen sind natürlich nicht auszuschließen. Besonders bei der Beendigung eines Mietverhältnisses, aber auch währenddessen, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten darüber, wer für die Beseitigung der Schäden oder notwendige Schönheitsreparaturen aufzukommen hat. Ärgerlich wird es, wenn Vermieter auf ein Zurückbehaltungsrecht verweisen und etwa die Kaution einbehalten. Viele Mieter haben außerdem das Bedürfnis, die Wohnung nach eigenen Vorstellungen umzugestalten, also etwa Regale anzubringen oder andere bauliche Veränderungen vorzunehmen. Was im Rahmen des Mietrechts möglich ist und wo Sie unbedingt Ihren Vermieter informieren sollten, können wir Ihnen bei einer Beratung erklären.
Anwaltliche Unterstützung bieten wir auch bei mietähnlichen Verträgen und Pachtverträgen. Mietähnliche Verträge liegen etwa vor, wenn Gegenstände per Leasing überlassen werden. Dies kann etwa bei Autos oder technischen Geräten der Fall sein. Pachtverträge sind dagegen bei der entgeltlichen Überlassung von Gartengrundstücken oder landwirtschaftlichen Nutzflächen üblich. Diese Verträge werden normalerweise über viele Jahre abgeschlossen und daher sollten Sie diese vorher unbedingt gründlich durch einen Anwalt prüfen lassen. Das gilt natürlich auch für Mietverträge über sonstige Gegenstände.

Fazit: Mit dem Fachanwalt für Mietrecht teure Fehler verhindern

Wie Sie sehen, kann es im Rahmen von Mietangelegenheiten zu einer Reihe von Streitfällen kommen. Die meisten lassen sich dabei aber einvernehmlich, also ohne einen echten Rechtsstreit vor Gericht lösen. Bei einer gütlichen Einigung kann ein Anwalt mit dem Spezialgebiet Mietrecht eine wichtige Hilfe sein um keine unnötigen Fehler zu begehen, die am Ende viel Geld kosten können. Unbedingt brauchen Sie jedoch die Unterstützung eines Anwalts, wenn die Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter auf einen Rechtsstreit hinausläuft. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
Auf einen Blick: Bei diesen Punkten im Mietrecht helfen wir Ihnen weiter:

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Betriebskosten (Mietnebenkosten)
  • Gewerberaummietverträge
  • Mietähnliche Verträge und Pachtverträge
  • Mieterhöhungen
  • Mietminderungen
  • Mietverträge über sonstige Gegenstände
  • Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
  • Schönheitsreparaturen und Schadensersatzansprüche
  • Wohnraummietverträge
  • Zurückbehaltungsrechte

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Mietrecht - FAQ

Wann sollte man einen Anwalt für Mietrecht einschalten?

Sinnvoll ist anwaltliche Beratung spätestens bei Erhalt einer Kündigung, einer Mieterhöhung, einer hohen Nebenkostennachzahlung, bei Streit über Schönheitsreparaturen oder die Mietkaution sowie vor jeder Räumungsklage.

Auch in Vorfeldfragen – etwa Vertragsprüfung, Modernisierungsankündigung oder Mietminderung wegen Mängeln – lohnt sich eine frühe Einschätzung, weil Fristen und Beweissicherung oft entscheidend sind.

Was kostet ein Anwalt im Mietrecht?

Die Gebühren richten sich nach dem RVG und dem Streitwert (z. B. Jahresnettomiete bei Kündigungsschutzklagen). Hinzu kommen ggf. Gerichtskosten und Auslagen.

Eine Erstberatung ist gegenüber Verbrauchern auf höchstens 190 Euro netto begrenzt (§ 34 RVG). Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten transparent vorab.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung mietrechtliche Streitigkeiten?

Mietrechtsschutz ist als eigenständiger Baustein in den meisten Privat-Rechtsschutzversicherungen abdeckbar. Üblicherweise gilt eine Wartezeit von drei Monaten – bei akuten Konflikten empfiehlt sich daher eine frühzeitige Absicherung.

Wir prüfen Deckung und Wartezeiten vor jeder kostenpflichtigen Beauftragung.

Wer trägt im Mietrechtsstreit die Kosten?

Im Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass die unterliegende Partei die Kosten trägt (§ 91 ZPO). Bei Teilerfolgen werden die Kosten quotelt.

Vor jeder Klage prüfen wir die Erfolgsaussichten und das wirtschaftliche Verhältnis von Streitwert und Verfahrenskosten.

Was bringt eine Mitgliedschaft im Mieterverein gegenüber anwaltlicher Vertretung?

Mietervereine bieten preisgünstige Erstberatung und Standardschreiben. Vor Gericht vertreten lassen können sich Mitglieder dort jedoch nicht – hier ist anwaltliche Vertretung erforderlich.

In komplexen Fällen (Räumung, Mietminderung, Modernisierung) ist die Spezialisierung eines Fachanwalts häufig der entscheidende Vorteil.

Welche Kündigungsfristen gelten für Mieter und Vermieter?

Mieter können Wohnraum mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats kündigen (§ 573c BGB). Für Vermieter verlängert sich die Frist auf sechs Monate (nach 5 Jahren Mietzeit) und neun Monate (nach 8 Jahren).

Bei Gewerberaum gelten abweichende, im Mietvertrag vereinbarte oder gesetzliche Fristen (§ 580a BGB).

Wann ist eine Eigenbedarfskündigung wirksam?

Eigenbedarf setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnung für sich, einen Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigt (§ 573 II Nr. 2 BGB). Die Bedarfsperson ist im Kündigungsschreiben konkret zu benennen, der Bedarf nachvollziehbar zu begründen.

Vorgetäuschter Eigenbedarf kann Schadensersatzpflichten auslösen; gegen die Kündigung kann Härtegründe geltend gemacht werden (Sozialklausel, § 574 BGB).

Wann darf der Vermieter fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung kommt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug (zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten oder Verzug mit mehr als einer Monatsmiete in zwei aufeinanderfolgenden Terminen, § 543 II Nr. 3 BGB) sowie bei massiver Vertragsverletzung (z. B. unerlaubte Untervermietung, anhaltende Störungen) in Betracht.

Eine Schonfristzahlung innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage kann die Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam werden lassen.

Was ist eine Schonfristzahlung?

Bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann der Mieter den gesamten ausstehenden Betrag innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage nachzahlen und so die fristlose Kündigung unwirksam machen (§ 569 III Nr. 2 BGB).

Die Schonfristzahlung wirkt allerdings nicht gegenüber einer hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigung – nach BGH-Rechtsprechung kann diese fortwirken.

Welche Rechte habe ich nach einer Räumungsklage?

Sie können sich gegen die Klage mit allen rechtlichen und tatsächlichen Einwänden verteidigen – etwa Unwirksamkeit der Kündigung, Härtegründe, Zahlungsstreitigkeiten. In besonderen Härtefällen kommt auch die Gewährung einer Räumungsfrist in Betracht (§ 721 ZPO).

Wir empfehlen, die Klageschrift sofort anwaltlich prüfen zu lassen, da die Frist zur Klageerwiderung kurz ist.

Was muss ich bei einem Mietaufhebungsvertrag beachten?

Ein Mietaufhebungsvertrag beendet das Mietverhältnis einvernehmlich und ist gerade bei vermieterseitigem Beendigungswunsch eine Verhandlungsoption – häufig gegen Zahlung einer Abfindung, Übernahme von Renovierungspflichten oder Verzicht auf Schönheitsreparaturen.

Die rechtsverbindlichen Folgen (Kaution, Endrenovierung, Übergabe) sollten klar geregelt werden, idealerweise mit anwaltlicher Begleitung.

Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist möglich, wenn die Miete seit mindestens 15 Monaten unverändert ist (§ 558 BGB). Sie ist in Textform zu begründen, etwa mit Mietspiegel, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen.

Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um maximal 20 % – in Gebieten mit Kappungsgrenzen-Verordnung 15 % – steigen (Kappungsgrenze, § 558 III BGB).

Was ist die Mietpreisbremse?

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Wiedervermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Voraussetzung ist eine entsprechende Landesverordnung.

Verstöße können nach Rüge des Mieters die Rückforderung überzahlter Mieten begründen – allerdings unter Beachtung von Auskunftsrechten und Bestandsschutzregelungen.

Wie hoch darf eine Modernisierungsumlage sein?

Nach einer Modernisierung darf der Vermieter 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen (§ 559 BGB). Die Erhöhung ist in Textform anzukündigen und nachvollziehbar zu begründen.

Es gelten Kappungsgrenzen von 3 Euro/m² in sechs Jahren (in angespannten Märkten 2 Euro/m²) und Härteeinwände zugunsten der Mieter.

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Eine Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete bedarf der Zustimmung des Mieters. Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter binnen drei Monaten Klage auf Zustimmung erheben (§ 558b BGB).

Ohne anwaltliche Prüfung sollten Mieter weder vorschnell zustimmen noch einfach untätig bleiben – beides hat unterschiedliche prozessuale Folgen.

Was tun bei einer unwirksamen Mieterhöhung?

Häufige Fehler sind formelle Mängel (fehlende Begründung, falsche Mietspiegelfelder), das Überschreiten der Kappungsgrenze oder der Mietpreisbremse. In solchen Fällen ist die Erhöhung ganz oder teilweise unwirksam.

Wir prüfen das Erhöhungsverlangen formell und materiell und gestalten Ihre Antwort fristgerecht.

Wann darf ich die Miete mindern?

Bei einem erheblichen Mangel der Mietsache (z. B. Schimmel, Heizungsausfall, Lärm, Wasserschaden) ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB). Die Höhe richtet sich nach dem Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung.

Wichtig sind die Mängelanzeige an den Vermieter mit angemessener Frist zur Beseitigung sowie die Beweissicherung (Fotos, Protokolle, Zeugen).

Wie hoch darf die Mietminderung sein?

Die Höhe ist eine Frage des Einzelfalls und reicht von wenigen Prozent bei kleineren Beeinträchtigungen bis zu 100 % bei vollständiger Unbenutzbarkeit. Hilfreich, aber nicht bindend sind die Mietminderungstabellen der Mietervereine und der Rechtsprechung.

Wir empfehlen, die Minderung zunächst angemessen vorzunehmen und sie nicht überzogen anzusetzen, um Risiken einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs zu vermeiden.

Wer haftet für Schimmel in der Wohnung?

Die Haftung hängt von der Ursache ab. Liegt sie in der Bausubstanz oder in mangelhafter Bauausführung (Wärmebrücken), trägt der Vermieter die Verantwortung; bei nicht ausreichender Lüftung oder Beheizung kann die Verantwortung beim Mieter liegen.

In Streitfällen ist regelmäßig ein Sachverständigengutachten erforderlich.

Sind Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter abwälzbar?

Nach ständiger BGH-Rechtsprechung sind starre Renovierungsfristen, Endrenovierungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Quotenklauseln unwirksam. Ebenso wirken Schönheitsreparaturklauseln in unrenoviert übergebenen Wohnungen häufig nicht.

Bei unwirksamer Klausel verbleibt die Pflicht zur Schönheitsreparatur beim Vermieter – das ist regelmäßig ein erheblicher Vorteil für den Mieter.

Muss ich beim Auszug renovieren?

Pauschale Endrenovierungspflichten in Formularverträgen sind unwirksam. Eine Renovierungspflicht entsteht nur, wenn die Klausel im Mietvertrag wirksam ist und tatsächlich Renovierungsbedarf besteht.

Im Zweifel sollte vor jeder Renovierung anwaltlich geprüft werden, ob überhaupt eine Pflicht besteht – andernfalls werden bare Aufwendungen ohne rechtliche Notwendigkeit getätigt.

Wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung dem Mieter zugehen (§ 556 III BGB). Verspätet kann der Vermieter Nachzahlungen grundsätzlich nicht mehr verlangen, Guthaben muss er aber weiterhin auszahlen.

Inhaltliche Fehler können Sie binnen weiterer zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung beanstanden.

Welche Kosten dürfen als Nebenkosten umgelegt werden?

Umlagefähig sind nur die im Mietvertrag wirksam vereinbarten Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (BetrKV) – etwa Grundsteuer, Wasser, Heizung, Aufzug, Müllabfuhr, Hausreinigung, Versicherung.

Verwaltungs- und Reparaturkosten sind nicht umlagefähig. Wir prüfen Ihre Abrechnung Position für Position.

Wie hoch darf die Mietkaution sein und wie muss sie angelegt werden?

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 I BGB) und kann in drei Monatsraten gezahlt werden. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen verzinslich anlegen (Mündelsicherheit).

Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution.

Wann bekommt der Mieter die Kaution zurück?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter eine angemessene Prüfungs- und Abrechnungsfrist – in der Regel drei bis sechs Monate, bei offenen Nebenkostenabrechnungen länger.

Unberechtigte Einbehalte (z. B. für unwirksame Renovierungsklauseln) müssen Sie nicht hinnehmen; wir helfen bei Geltendmachung und Klage.

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Eine teilweise Untervermietung kommt in Betracht, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. längere Auslandsaufenthalte, Lebensgefährte, Kostenteilung). In dem Fall hat der Mieter regelmäßig einen Anspruch auf Erlaubnis (§ 553 BGB).

Bei vollständiger Untervermietung (z. B. Ferienwohnung) ist die Lage strenger – hier benötigen Sie zwingend die Vermietererlaubnis.

Was gilt bei Lärmbelästigung durch Nachbarn?

Lärmstörungen können einen Mietmangel begründen und zur Mietminderung berechtigen. Vermieter sind verpflichtet, gegen erhebliche Störungen vorzugehen, soweit ihnen rechtliche Mittel zustehen.

Hilfreich sind Lärmprotokolle mit Datum, Uhrzeit und Art der Störung, die als Beweismittel dienen.

Wie läuft eine Wohnungsübergabe richtig ab?

Empfehlenswert ist ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Zustand der Räume, Zählerständen, Schlüsselübergabe und etwaigen Mängeln. Beide Parteien sollten unterschreiben; Fotos sichern Beweisfragen.

Spätere Schadenforderungen lassen sich ohne Protokoll erheblich schwerer durchsetzen oder abwehren.

Was gilt bei Kündigung wegen Eigentümerwechsel („Kauf bricht nicht Miete“)?

Beim Verkauf der Mietwohnung tritt der Erwerber in den Mietvertrag ein (§ 566 BGB) – das Mietverhältnis bleibt unverändert bestehen. Eine Kündigung allein wegen Eigentumswechsels ist nicht zulässig.

Bei Umwandlung in Wohnungseigentum gelten zusätzliche Schutzvorschriften (§ 577a BGB) mit Sperrfristen für die Eigenbedarfskündigung.

Welche Besonderheiten gelten im Gewerberaummietrecht?

Im Gewerbemietrecht gilt deutlich mehr Vertragsfreiheit: Kündigungsschutz, Mietpreisbremse, Schönheitsreparaturen und Kappungsgrenzen finden keine direkte Anwendung. Optionsrechte und Konkurrenzschutzklauseln spielen eine zentrale Rolle.

Eine sorgfältige Vertragsgestaltung vor Abschluss ist daher hier besonders wichtig.

Was tun bei drohendem Mietvertragsabschluss mit problematischen Klauseln?

Vor Unterzeichnung sollten zentrale Klauseln (Schönheitsreparaturen, Kaution, Kündigungsfristen, Indexmiete, Tierhaltung, Nutzungspflichten) anwaltlich geprüft werden. Unwirksame Klauseln entfallen ersatzlos – aber häufig erst nach Streit.

Eine Vertragsprüfung vor Vertragsschluss ist meist deutlich günstiger als spätere Auseinandersetzungen.

Welche Tierhaltung ist im Mietvertrag erlaubt?

Die Haltung von Kleintieren (Wellensittich, Hamster, Zierfische) bedarf grundsätzlich keiner Erlaubnis. Hunde und Katzen unterliegen häufig einer Erlaubnispflicht; pauschale Verbote in Formularverträgen sind jedoch unwirksam (BGH).

Im Streitfall ist eine Interessenabwägung im Einzelfall vorzunehmen.

Was tun bei einer Modernisierungsankündigung?

Modernisierungen sind dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn schriftlich anzukündigen, mit Angabe von Art, Umfang, Beginn, Dauer und voraussichtlicher Mieterhöhung (§ 555c BGB).

Mieter haben Rechte auf Härteeinwände, Mietminderung während der Bauarbeiten und – bei unzumutbarer Belastung – ein Sonderkündigungsrecht.

Hinweis: Diese Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall vereinbaren Sie gerne ein Erstberatungsgespräch in unserer Kanzlei.

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