Anwalt für Baurecht

Wo gehobelt wird, da fallen Späne.

Nahezu kein Bauwerk ist fehlerfrei, immer komplexer werdende technische Vorschriften tragen das ihre dazu bei. Bauträger, Bauunternehmen und Bauherren sind daher gut beraten, bereits im Vorwege ihre Verträge prüfen zu lassen. Bei Baumängeln, Werklohn- oder Honorarforderungen geht in der Praxis nichts ohne anwaltliche Beratung und Vertretung.

Das Baurecht umfasst unter anderem:

  • Gestaltung und Auslegung von Bauverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder der Verdingungsordnung
    für das Bauwesen (VOB)
  • Haftung des Werkunternehmers für Baumängel
  • Werklohnansprüche von Bauunternehmern

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