Ihr Spezialist im Steuerrecht in Hamburg

Wenn es um Steuern geht, gibt es einiges zu beachten. Das Steuerrecht ist komplex und ständigen Änderungen unterworfen. Umso wichtiger ist es, sich beraten zu lassen. Als fachkundiger Anwalt für Steuerrecht in Hamburg, kann Sie bei der Gestaltung Ihrer Angelegenheiten unterstützen und dabei helfen, Fehler zu vermeiden.

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Steuerrecht – was ist das?

Steuerrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit dem System der Besteuerung von Personen, Unternehmen und Organisationen befasst. Es umfasst die Regeln und Gesetze, die die Berechnung, Erhebung und Verwendung von Steuern regeln. Steuerrecht ist ein komplexes Gebiet, das sowohl nationale als auch internationale Aspekte umfassen kann. In Deutschland ist das Steuerrecht in verschiedene Bereiche unterteilt, zum Beispiel in das Einkommenssteuerrecht, das Körperschaftsteuerrecht und das Umsatzsteuerrecht. 

Jeder dieser Bereiche hat seine eigenen Regeln und Gesetze, die von den jeweiligen Behörden erlassen werden. Wenn Sie Fragen zum Steuerrecht haben oder Hilfe bei der Berechnung Ihrer Steuern benötigen, sollten Sie sich an uns wenden. Wir können Sie über die verschiedenen Bereiche des Steuerrechts informieren und Ihnen bei der Berechnung Ihrer Steuern helfen.

Welche Bereiche gibt es im Steuerrecht?

Im Steuerrecht gibt es viele verschiedene Bereiche, die Sie kennen sollten. Dazu gehören zum Beispiel: 

  • Die Einkommenssteuer: Hier wird bestimmt, wie hoch Ihr Einkommensteuersatz ist und welche Abzüge Sie bei der Berechnung Ihrer Steuerlast berücksichtigen können. 
  • Die Umsatzsteuer: Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Steuer, die auf die Lieferung von Gütern und Dienstleistungen erhoben wird. 
  • Die Körperschaftsteuer: Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die auf den Gewinn einer juristischen Person (zum Beispiel einer GmbH) erhoben wird. 

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Hilfe bei der Berechnung Ihrer Steuern benötigen, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Wie können wir Ihnen als Anwalt helfen?

In vielen Fällen können wir Ihnen als Anwalt beim Steuerrecht helfen. Wir können Sie beraten, welche Regeln gelten und wie Sie Ihre Steuererklärung am besten ausfüllen. Außerdem können wir bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt helfen. Oft ist es möglich, eine Einigung zu erzielen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Sollte es doch zu einem Prozess kommen, so vertreten wir Sie vor Gericht.

Einspruch gegen den Steuerbescheid bzw. ADV

Wenn Sie gegen einen Steuerbescheid oder einen anderen Verwaltungsakt der Finanzbehörde vorgehen möchten, können Sie Einspruch erheben. Die in § 347 AO aufgeführten Verwaltungsakte sind anfechtbar, während die in § 348 AO aufgeführten Fälle nicht statthaft sind. 

Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des anzugreifenden Verwaltungsaktes eingelegt werden (§ 355 Abs. 1 Satz 1 AO). In der Einspruchsbegründung soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten und seine Aufhebung beantragt wird. 

Darüber hinaus sollen die Tatsachen und Beweismittel vorgetragen werden, die zur Begründung dienen (§ 347 Abs. 3 AO). Die Anfechtung eines Steuerbescheides mit dem Einspruch hindert das Finanzamt grundsätzlich nicht, die Steuern aufgrund des angefochtenen Steuerbescheides zu erheben und ggf. mit der Rechtsgrundlage des Steuerbescheides zu vollstrecken.

Die Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes kann von der Finanzbehörde, die den Akt erlassen hat, angeordnet oder auf Antrag vom Finanzgericht verfügt werden. 

Letzteres ist auch schon während des Einspruchsverfahrens möglich. Das Verfahren um die Aussetzung der Vollziehung bildet damit einen besonderen Rechtsbehelf, der neben dem eigentlichen Rechtsbehelfsverfahren, dem Verfahren in der Hauptsache steht. Beide Rechtsbehelfe erfordern unterschiedliche Überlegungen und die Verfahrensführung ist zu trennen. 

Die Beratung über die Frage, ob eine umstrittene Steuer bezahlt oder ob und wann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden soll, ist eine eigenständige Berateraufgabe.

Gerichtsverfahren mit der Finanzbehörde

Wenn Sie nicht mit einer Entscheidung der Finanzbehörde oder einem anderen Verwaltungshandeln einverstanden sind und vor dem Finanzgericht klagen oder vorläufigen Rechtsschutz erlangen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten: 

Das Klageverfahren bezweckt grundsätzlich die richterliche Überprüfung eines Steuerbescheides bzw. eines anderen steuerlichen Verwaltungsaktes. Die Klage gegen einen Steuerbescheid ist – abgesehen vom vorläufigen Rechtsschutz – der häufigste Fall des Finanzgerichtlichen Verfahrens. 

Der Zweck der Klageerhebung kann auch durch andere Zwecke überlagert werden. Insbesondere können auch Klageverfahren im Rahmen von Steuerstrafverfahren notwendig sein. Für den zeitlichen Ablauf des Klageverfahrens vor dem Finanzgericht gilt: Nach der Einspruchsentscheidung muss die Klage innerhalb von einem Monat eingelegt werden. Es folgt dann die Klagebegründung und die Klageerwiderung durch das Finanzamt.

Die mündliche Verhandlung im Finanzgericht ist eine Gelegenheit für Beweiserhebung und Urteilsfindung. Daneben können Streitigkeiten auch vor dem Erörterungstermin im Finanzgericht geklärt werden.

Selbstanzeige bei der Finanzbehörde

Sie überlegen, eine Selbstanzeige bei der Finanzbehörde aufgrund eines möglichen Steuervergehens abzugeben? Der Gesetzgeber hat mit der strafbefreienden Selbstanzeige gem. 371, 398a AO einen persönlichen Strafausschließungsgrund geschaffen. Durch eine wirksame Selbstanzeige kann der Täter eine Steuerhinterziehung verhindern. Lediglich die hinterzogenen Steuern und Zinsen müssen nachgezahlt werden.

Fazit

Steuerrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Thema. Es ist wichtig, sich immer gut informiert zu halten und die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts in Anspruch zu nehmen, wenn man sich mit steuerlichen Angelegenheiten befasst. Wir können Ihnen helfen, Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu verstehen und sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte unternehmen, um Fehler zu vermeiden.