Anwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht

Unter einer Ordnungswidrigkeit versteht man eine Gesetzesübertretung, die unterhalb einer Straftat anzusiedeln ist und für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht. Bei einigen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben der Geldbuße auch als Nebenfolge ein Fahrverbot (maximal drei Monate) verhängt sowie Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen werden.

Ein derartiger Verstoß kann erhebliche Folgen für den Betroffenen haben.

Das Ordnungswidrigkeitsrecht umfasst unter anderem:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsunterschreitungen
  • Handyverstöße am Steuer
  • Rotlichtverstoß
  • Führen eines KfZ unter Einfluss berauschender Mittel (Drogen/Alkohol unterhalb strafrechtlicher Bewertungsgrenzen)
  • Verstoß gegen Ladungssicherung/Ladungsmängel
  • Verstoß gegen Lenk – und Ruhezeiten

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