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Herr Rechtsanwalt Gerrit Schlüter wurde 1965 in Hamburg geboren, er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Während des Jurastudiums in Hamburg und Bonn arbeitete er bei dem Deutschen Bundestag und der Hamburger Bürgerschaft als wissenschaftlicher Referent. Im Referendariat spezialisierte er sich auf das Arbeitsrecht und war unter anderem bei einem überregionalen Arbeitgeberverband als Jurist tätig.
Er ist als Rechtsanwalt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Im Juli 1996 trat Herr Rechtsanwalt Schlüter in die Kanzlei Prehn, Stamer, Maske ein, deren Partner er zum 1. Januar 2000 wurde.
Rechtsanwalt Schlüter befasst sich schwerpunktmäßig mit den Fachgebieten Arbeitsrecht sowie Versicherungs- und Vertragsrecht. Seit 1999 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 2005 zudem Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Rechtsanwalt Schlüter vertritt und betreut sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer in allen Themengebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Das sind z.B. Kündigungen, Versetzungen, Zahlungsklagen, Zeugnisrechtsstreitigkeiten und Gestaltung von Verträgen und Aufhebungsvereinbarungen. Darüber hinaus wirkt Rechtsanwalt Schlüter bei Verhandlungen über Betriebsänderungen, Sozialplänen und Dienstvereinbarungen mit. Aufgrund der Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist Rechtsanwalt Schlüter mit den Interessen beider Seiten bestens vertraut und kann Prozessverhalten, Strategien und Erwartungen der jeweiligen Gegner einschätzen.
Im Bereich des Versicherungsrechts vertritt Rechtsanwalt Schlüter überwiegend Versicherungsnehmer in Auseinandersetzungen mit Versicherungsgesellschaften. Das betrifft insbesondere die Gebiete der Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, privaten Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung sowie Hausrats-, Wohngebäude-, Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung.
Im Vertragsrecht beschäftigt Rechtsanwalt Schlüter sich im Wesentlichen mit der Ausgestaltung von Verträgen aller Art sowie Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Herr Rechtsanwalt Schlüter vertritt seine Mandanten an allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht und allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland.
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
Rechtsprechung zum Versicherungsrecht
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