Anwalt für Arzthaftungsrecht

Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Davon sind auch Ärzte in Krankenhäusern, Arztpraxen und Gesundheitszentren nicht gefeit.

Ob und wann ein ärztliches Handeln oder Unterlassen eine ärztliche Haftung bei Misserfolgen, Komplikationen etc. ärztlicher Eingriffe oder sonstiger Behandlungen auslöst, kann häufig weder der Arzt noch der medizinische Laie beurteilen angesichts der Komplexität gerade dieser Rechtsmaterie.

Das Arzthaftungsrecht umfasst unter anderem:

  • Arztstrafrecht
  • Beratung von Patienten, Ärzten und Krankenhausträgern
  • Haftung von Ärzten und Krankenhausträgern für Fehler bei Diagnostik und Behandlung
  • Prozessführung für Patienten, Ärzte und Krankenhausträger
  • Vorbereitung und Betreuung von Schlichtungsverfahren in ärztlichen und zahnärztlichen Mandaten

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