Anwalt für Architekten-Recht

Anwalt für Architektenrecht

Architekten, Bauingenieure und andere Fachingenieure tragen ein hohes Haftungsrisiko.

Was, wenn sich Ihre Planung als in der Praxis nicht tauglich für den beabsichtigten Zweck erweisen, Wasser im Keller oder Bau außerhalb der außerhalb der zulässigen Baugrenzen steht?

Das Architektenrecht umfasst u. a.:

  • Haftung von Architekten, Bauingenieuren und Sonderfachleuten für Planungs-, Bauleitungs- und Bauüberwachungsmängeln
  • Haftungsabgrenzungen zwischen Architekten/Bauingenieuren, Werkunternehmern oder Sonderfachleuten
  • Haftungszurechnung der Fehler von Architekten/Bauingenieuren
  • Honoraransprüche von Architekten und Bauingenieuren

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