|
Rechtsanwalt Wohlschläger ist ausschließlich in den Bereichen des Strafrecht insbesondere der Strafverteidigung und im Zwangsverwaltungsrecht tätig. Seine hervorragenden Fachkenntnisse hat Rechtsanwalt Wohlschläger durch die Strafverteidigung in zahlreichen überörtlichen Strafsachen und insbesondere Wirtschaftsstrafsachen unter Beweis gestellt. Als Fundament kann Rechtsanwalt Wohlschläger dabei auf einen exzellenten Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht, die anschließende Tätigkeit bei einer deutschen Großbank und nicht zuletzt auf seine Ausbildung zum Bankkaufmann zurückgreifen.
Trotz der verlockenden Möglichkeiten der Tätigkeit in einer Großbank verfolgte Herr Rechtsanwalt Wohlschläger getreu seiner Vorliebe für den Anwaltsberuf sein Ziel mit der ihm eigenen Entschlossenheit weiter, mit einer Spezialisierung auf den Bereich des Strafrechts und insbesondere des Wirtschaftsstrafrecht Mandaten gegenüber über dem Staat zu vertreten. Die in zahlreichen Strafprozessen bewährte Expertise des Rechtsanwalts Wohlschläger wird ergänzt durch die Einbindung in ein Team von Spezialisten in der Kanzlei Prehn-Stamer-Thürmann-Schumacher Partnerschaft. Dies gewährleistet je nach Bedarf die schnelle Zusammenstellung eines durchsetzungsstarken Teams von Fachanwälten der unterschiedlichsten Spezialisierungen und so eine optimale Sicherung Ihrer Rechte Aufgrund der nachgewiesenen überdurchschnittlichen, mehrjährigeren Erfahrung im Strafrecht und dem Nachweis ständiger Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet hat die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer Herrn Rechtsanwalt Wohlschläger im Jahre 2003 die Befugnis erteilt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen. Mit Rechtsanwalt Wohlschläger steht Ihnen ein Fachanwalt für Strafrecht zur Seite, der als Strafverteidiger und Nebenklagevertreter in Strafverfahren vor allen Deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht vertretungsberechtigt ist. Im Bereich des Strafrechts ist größter Wert auf Verschwiegenheit zu legen. Grundsätzlich findet die Tätigkeit daher so diskret wie möglich statt, um die mit dem Strafverfahren verbundene Belastung Ihres Rufes gering zu halten. In einzelnen Verfahren kann es jedoch sinnvoll oder sogar notwendig sein, auf die Berichterstattung in der Presse zu reagieren, wobei Sie dabei das Expertenteam der Kanzlei Prehn-Stamer-Thürmann-Schumacher Partnerschaft ebenfalls gerne berät. Verhaftungen und Durchsuchungen finden häufig gerade dann statt, wenn die meisten Kanzleien nicht zu erreichen sind. Rechtsanwalt Wohlschläger bietet Ihnen daher für einen solchen Notfall eine 24 h Erreichbarkeit auch am Wochenende unter der Rufnummer 0173-2017102 an. Die weiteren Erreichbarkeiten und Anschriften der Kanzlei finden Sie unter "Kontakt".“
|
|
 |